Allgemeine Geschäfts- & Reisebedingungen

Es gelten immer die AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an den Buchenden/Kunden versendet werden.

Version 1
Stand 09/2024

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter Rausstieg by Inh. Tim Dettmer, Leithmannswiese 16, 44797 Bochum (folgend „Rausstieg“), und seinen Kunden geschlossen werden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei internationalen Gästen ist möglicher Streitort Deutschland.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags einschließlich seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Eingliederung der AGB in weitere Vertragswerke

Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, Fernabsatzverträge, Reiseverträge und Mietverträge, die mit Rausstieg geschlossen werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Bestimmungen eines individuellen Reise- oder Mietvertrags gehen die Regelungen des jeweiligen individuellen Vertrags vor. Konkret ergänzen die individuellen Reise- und Mietverträge die AGB oder stellen Änderungen gegenüber den AGB dar.

Datenschutz

Rausstieg verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), zu verarbeiten. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Weitergabe von Daten an Leistungserbringer). Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch seiner Daten.

Rausstieg trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten und gleichzeitig einen modernen Betrieb über verteilte IT-Ressourcen und Dienstleister zu nutzen. Für Schäden, die durch unbefugten Zugriff Dritter auf elektronische Daten entstehen, haftet Rausstieg nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Kunden sind dafür verantwortlich, ihre Zugangsdaten sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben.

Weitere Details entnehmen Sie unserer separaten Datenschutzerklärung.

Grundlegendes

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine individuelle Vereinbarung getroffen, die schriftlich bestätigt und in der Reisebestätigung festgehalten wurde.

Alle geforderten Daten wie Namen und Geburtsdaten des Buchenden und der Reiseteilnehmer müssen mit offiziellen Dokumenten (Personalausweis, Reisepass) übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kann ein Transfer oder eine Reiseleistung ohne einforderbaren Schadenersatz verweigert werden. Dieses gilt vor allem für Reisen über Staatsgrenzen hinaus sowie Flugreisen.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Teilnahme an Natur-Erlebnisreisen setzt eine gute körperliche Verfassung und Gesundheit voraus. Der Buchende und alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, Rausstieg vor Buchung über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen zu informieren, die die Sicherheit während der Reise beeinträchtigen könnten. Rausstieg behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Personen abzulehnen, die die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Rausstieg haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die aufgrund von nicht offengelegten gesundheitlichen Problemen entstehen. Wenn Rausstieg oder Leistungserbringer Kenntnis von gesundheitlichen Problemen erhalten, die eine (weitere) sichere Durchführung der Reise gefährden, behält sich Rausstieg das Recht vor, die (weitere) Teilnahme der betreffenden Person(en) abzulehnen.

Leistungsbeschreibung

Die detaillierte Leistungsbeschreibung einer Reise ist im jeweiligen Reisevertrag festgehalten. Nur die in diesem Vertrag und auf der Touren-Detailwebseite beschriebenen Leistungen sind für Rausstieg verbindlich.

Informationen aus externen Quellen wie Hotelführern, Bewertungsportalen, Webseiten von Anbietern und Hotels oder sonstigen Publikationen und Internetseiten, die nicht von Rausstieg betrieben werden, können veraltet, falsch oder von unserem Angebot abweichend sein. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen übernimmt Rausstieg keine Haftung. Abweichungen von den Angaben auf solchen Plattformen sind möglich und für Rausstieg nicht verbindlich.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres Reiseangebots zustande, spätestens jedoch durch die Übersendung der Reisebestätigung. Die Annahme des Reiseangebots kann durch eine klare Kommunikation des Buchungswunsches per E-Mail, wie zum Beispiel durch die Übersendung aller erforderlichen Reisedaten, oder durch die (digitale) Unterschrift des Reisevertrags erfolgen.

Die buchende Person haftet für alle Vertragsverpflichtungen sämtlicher Reiseteilnehmer, für die sie die Buchung vornimmt, ebenso wie für ihre eigenen Verpflichtungen. Es obliegt der buchenden Person, sicherzustellen, dass alle Reiseteilnehmer die Vertragsbedingungen kennen und akzeptieren.

Nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Informationen über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en), die Namen aller gebuchten Reisenden, etwaige Buchungscodes der Airlines und den Gesamtpreis enthält. Diese Bestätigung wird im elektronischen Geschäftsverkehr als PDF-Dokument an die uns bekannte E-Mail-Adresse der buchenden Person gesendet.

Die Buchungsbestätigung ist unverzüglich durch die buchende Person zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder falsche Angaben sind binnen drei Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich zu melden.

Nach §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB; bei Pauschalreisen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, welche im Fernabsatz abgeschlossen werden (Brief, Telefon, SMS, Whatsapp, E-Mail, Telemedien, Onlinedienste, Online-Buchungstools) kein Widerrufsrecht besteht, sondern das Rücktrittsrecht laut § 651h BGB in Anspruch genommen werden kann.

Die von Rausstieg vor Vertragsschluss gegebenen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, zusätzliche Kosten, die Zahlungsmodalitäten und diese AGB werden Bestandteil des Pauschalreisevertrags, es sei denn, es wird zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dokumentiert.

Mit dem Abschluss des Vertrags entsteht für die buchende Person die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises.

Bezahlung

Zahlungsmodalitäten

Zur Absicherung der Kundengelder im Falle einer Insolvenz eines Dienstleisters besteht im Rahmen von Pauschalreiseverträgen eine Insolvenzversicherung. Der Sicherungsschein ist Bestandteil der Buchungsunterlagen und wird dem Buchenden zusammen mit diesen ausgehändigt.

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtreisepreises fällig, es sei denn, im individuellen Reisevertrag oder auf der Reiserechnung sind abweichende Regelungen getroffen. Die Anzahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung und der Buchungsunterlagen zu leisten. Der restliche Betrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise fällig.

Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen (28 Tage) vor dem Leistungsbeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Rausstieg behält sich das Recht vor, bei ausbleibender Zahlung trotz Zahlungserinnerung und/oder Mahnung mit Nachfristsetzung den Reisevertrag zu kündigen und Schadenersatz sowie Rücktrittsgebühren gemäß den vereinbarten Bedingungen geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Leistungsmangel vorliegt, der eine Kündigung rechtfertigen würde.

Zusätzliche Gebühren, wie Reiserücktritts-, Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühren, sind immer sofort nach Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung fällig.

Kosten für Nebenleistungen (z. B. Besorgung von Visa, Ausstellung von Reisepässen) sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen vom Reisenden direkt an die jeweilige Stelle gezahlt werden.

Ermäßigungen für Kinder sind grundsätzlich nicht in der Reisepreiskalkulation von Rausstieg enthalten und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ermäßigungen im Rahmen von Flugbuchungen werden von Rausstieg an den Buchenden weitergegeben.

Der Buchende haftet als Gesamtschuldner für den gesamten Reisepreis, einschließlich aller Teilzahlungen der einzelnen Reiseteilnehmer.

Geldverkehr

Alle Zahlungen an Rausstieg erfolgen in Euro, sofern auf dem Rechnungsdokument keine abweichende Währung angegeben ist. Die Zahlung kann per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen.

Bei Buchungen über Online-Buchungstools besteht die Möglichkeit, eine Anzahlung per PayPal zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist jedoch per Überweisung zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Alle anfallenden Gebühren im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung, insbesondere bei der Nutzung von PayPal oder anderen Online-Zahlungsdiensten, sind vom Buchenden zu tragen, sofern dies im Vorfeld kommuniziert wurde.

Preiserhöhungen und Preissenkungen

Rausstieg behält sich vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Preis nach § 651f BGB und § 651g BGB zu erhöhen, wenn eine Erhöhung des Preises für die Beförderung aufgrund höherer Aufwendungen für Energie, eine Erhöhung von Steuern und Abgaben oder eine Änderung bei geltenden Wechselkursen auf den Reisepreis einwirkt.

Die Berechnung der Preiserhöhung wird dem Buchenden klar und verständlich dargelegt.

Preiserhöhungen sind bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Sollte die Preiserhöhung mehr als 8% des ursprünglichen Reisepreises betragen, ist der Buchende berechtigt, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Wenn der Buchende nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die ihm von Rausstieg mitgeteilt wird, seinen Rücktritt erklärt, gilt die Preiserhöhung als angenommen.

Rausstieg ist verpflichtet, dem Buchenden eine Senkung des Reisepreises anzubieten, wenn sich die oben genannten Faktoren (Transportkosten, Steuern und Abgaben, Wechselkurse) preismindernd auswirken. Verwaltungskosten und Kosten für den Geldtransfer, die bei der Erstattung anfallen, werden vom zu erstattenden Betrag abgezogen, sofern diese angemessen und nachvollziehbar sind.

Sonderwünsche, individuelle Wünsche, Reiseleitung & Betreuung

Rausstieg ist stets bemüht, auf Sonderwünsche und individuelle Anpassungen, die nicht im Standardprogramm enthalten sind, einzugehen. Diese Sonderwünsche und individuellen Anpassungen werden jedoch nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt und schriftlich bestätigt wurden. Ohne eine solche Bestätigung besteht kein Anspruch auf Erfüllung dieser Wünsche.

Die Reiseleitung von Rausstieg ist während der Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie in Ihren Buchungsunterlagen. Sollte die Reiseleitung einmal nicht erreichbar sein, bemüht sie sich, Sie so schnell wie möglich zurückzurufen. Abweichende Regelungen zur Erreichbarkeit können im individuellen Reisevertrag festgelegt sein.

Bei geführten Touren übernehmen die Guides vor Ort die Rolle der Reiseleitung in erster Instanz. Sie sind Ihre direkten Ansprechpartner für die Durchführung der Tour und können bei Fragen und Anliegen weiterhelfen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Guides nicht befugt sind, Mängel im Namen von Rausstieg als solche anzuerkennen oder verbindliche Zusagen über Entschädigungen oder andere rechtliche Ansprüche zu machen.

Wenn Sie Ihren Urlaub verlängern möchten, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Obwohl wir uns bemühen, Ihrem Wunsch nachzukommen, kann eine Verlängerung des Urlaubs nicht garantiert werden und hängt von der Verfügbarkeit ab.

Leistungsänderungen

Vor Vertragsabschluss

Rausstieg behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Leistungsbeschreibung und am Leistungsumfang vorzunehmen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Sollten solche Änderungen zwischen der ersten Kontaktaufnahme bezüglich einer spezifischen Reise und dem Vertragsabschluss notwendig werden, werden wir Sie umgehend und transparent über diese Änderungen informieren.

Nach Vertragsabschluss und vor Leistungsbeginn

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind vor Reisebeginn gestattet, sofern die Abweichungen den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von Rausstieg beeinflusst werden können, sind nur dann gestattet, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

Ein Anspruch des Buchenden oder der Reiseteilnehmer auf Änderungen des Termins/Leistungszeitraums, des Reiseziels, der Unterkunft, Verpflegung, der Tour an sich, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen besteht nach Vertragsabschluss grundsätzlich nicht. Sollten dennoch Änderungen gewünscht werden, gehen sämtliche entstehenden Kosten, Entgelte und der Verwaltungsaufwand zu Lasten des Buchenden.

Besonderheiten bei Flugreisen

Bei Flugreisen entscheiden der Kapitän und die Fluggesellschaft über notwendige Änderungen der Flugroute, Zwischenlandungen oder Landungen aus Sicherheitsgründen, einschließlich wetterbedingter Umstände. Änderungen, die aufgrund solcher Entscheidungen erfolgen, liegen außerhalb der Kontrolle von Rausstieg, und es besteht kein Anspruch auf Eingreifen oder Entschädigung durch Rausstieg.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Entscheiden sich der Buchende oder die Reiseteilnehmer freiwillig dazu, einzelne Reiseleistungen, die Rausstieg vertraglich vereinbart und zur Erbringung bereit war, nicht in Anspruch zu nehmen, entsteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

Gebühren, die aufgrund von Nicht-Erscheinen (No-Show) durch Dritte an Rausstieg in Rechnung gestellt werden, werden von Rausstieg an den Buchenden weitergegeben.

Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich und ausdrücklich gegenüber Rausstieg erklärt werden und kann nur durch den Buchenden als Vertragspartner erfolgen.

Im Falle des Todes, einer anerkannten Geschäftsunfähigkeit oder eines Komas des Buchenden kann der Rücktritt auch durch Reiseteilnehmer oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Tritt der Buchende oder ein Teil der Reiseteilnehmer vor Leistungsbeginn zurück, verliert Rausstieg den Anspruch auf den vollständigen Reisepreis. Stattdessen kann Rausstieg eine angemessene Entschädigung verlangen, die die tatsächlich entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn berücksichtigt. Diese Entschädigung kann bis zur vollen Höhe des Reisepreises zuzüglich eventueller Gebühren betragen.

Rücktrittsgebühren und Entschädigungen sind auch dann fällig, wenn der Buchende oder einzelne Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten angegebenen Zeiten am Abflughafen, Abreise- oder Leistungsort erscheinen oder wenn die Reise wegen fehlender Reiseunterlagen (wie Reisepass, Personalausweis, Buchungsbestätigungen, Visa etc.) nicht angetreten werden kann, sofern Rausstieg hierfür nicht verantwortlich ist.

Bei lediglich vermittelten Leistungen wie Eintrittskarten gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Erstattung des Reisepreises

Rücktritt am Tag der Abreise: Keine Erstattung (0%)
Rücktritt bis 14 Tage vor der Abreise: Keine Erstattung (0%)
Rücktritt 15 bis 30 Tage vor der Abreise: 20% Erstattung
Rücktritt 31 bis 60 Tage vor der Abreise: 30% Erstattung
Rücktritt 61-90 Tage vor der Abreise: 50% Erstattung
Rücktritt 91 Tage+ vor der Abreise: 70% Erstattung

Gebühren, die durch Fluggesellschaften oder andere Dienstleister sowie durch den Zahlungsverkehr (z. B. Währungsumrechnung) entstehen, werden gesondert berechnet und von der Erstattung abgezogen.

Können einzelne Reisedienstleistungen durch Rausstieg nicht mehr storniert werden oder würde eine Stornierung zu höheren Kosten führen, behält sich Rausstieg vor, eine konkrete Kostenaufstellung aller bereits angefallenen, aber nicht mehr erstattbaren Leistungen zu erstellen. Diese Aufstellung berücksichtigt auch eigene Ausgaben, Aufwendungen und entgangenen Gewinn und kann zu einer vom obigen Erstattungsmuster abweichenden Regelung führen, die sowohl zu Lasten als auch zugunsten des Buchenden ausfallen kann.

Rausstieg behält sich vor, statt der oben genannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich höhere Aufwendungen entstanden sind. Diese werden dann detailliert beziffert und belegt.

Umbuchung und Ersatzperson

Kann der Buchende oder ein Reiseteilnehmer die Reise nicht antreten, besteht das Recht auf eine Umbuchung, sofern die Rahmenbedingungen gleichbleiben. Die Umbuchung von einem Kind auf eine erwachsene Person ist nicht möglich. Eine Umbuchung auf eine Ersatzperson muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt schriftlich mitgeteilt werden. Die Kosten der Umbuchung trägt der Buchende. Rausstieg kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Anforderungen an die Reise nicht erfüllt.

Rücktritt durch Rausstieg

Rausstieg ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung durch das Verhalten des Buchenden oder eines oder mehrerer Reiseteilnehmer trotz vorheriger Ermahnung durch Rausstieg, seine Guides oder von Rausstieg beauftragte Personen, einschließlich Ranger in Natur-Reservaten, erheblich gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn der Buchende oder ein Reiseteilnehmer sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dieses gilt auch für Verstöße gegen weitere Vertragswerke wie Mietverträge und bei Verstoß gegen Sinn und Zweck der Nutzung von ausgeliehenem Equipment.

Im Falle der Kündigung sind gemieteten Ausrüstungsgegenstände (Equipment) unverzüglich an Rausstieg zurückzugeben oder einer von Rausstieg zur Rücknahme beauftragten und klar benannten Person zu übergeben. Die Kosten für die Rücksendung, Rückbeförderung oder den Abbruch von Leistungsbestandteilen trägt der Störer selbst.

Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in solchen Fällen nicht. Auch der Buchende und die übrigen Reiseteilnehmer haben keinen Anspruch auf Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen, wenn der Rücktritt aufgrund des störenden oder vertragswidrigen Verhaltens eines oder mehrerer Teilnehmer erfolgt.

Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:

Rausstieg behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Buchenden unverzüglich zugeleitet. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Reisepreis vollständig erstattet.

Versicherung

Rausstieg empfiehlt dringend den Abschluss zusätzlicher Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Übernahme von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit umfasst. Diese Versicherungen bieten Ihnen zusätzlichen Schutz und können helfen, unvorhergesehene Kosten im Falle eines Rücktritts oder einer medizinischen Notlage zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass diese Versicherungen nicht Teil der Reiseverträge oder des direkten Leistungsportfolios von Rausstieg sind. Auf Wunsch können solche Versicherungen jedoch über Rausstieg bei unserem Versicherungspartner abgeschlossen und über Rausstieg abgerechnet werden („Agenturinkasso“ durch Rausstieg). Ein entsprechender Buchungswunsch muss vor der Erstellung der Buchungsbestätigung geäußert werden. In diesem Fall tritt Rausstieg lediglich als Vermittler auf. Der Vertrag wird direkt zwischen dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen geschlossen, und es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Rausstieg übernimmt keine Haftung für die Leistungen oder Nichterfüllung der Versicherungsverträge, die über unseren Partner abgeschlossen werden. Für Ansprüche im Zusammenhang mit den Versicherungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen.

Folgende Versicherungen werden empfohlen:

- Reiserücktrittkostenversicherung
- Auslandskrankenversicherung inklusive Übernahme von Rückführungskosten
- Unfallversicherung

Mängelanzeige, Minderung, Abhilfe

Mängelanzeigen sind grundsätzlich während der Reise und so früh wie möglich zu machen. Die Nichtanzeige eines Mangels führt zum Ausschluss von Ansprüchen auf Minderung oder Schadenersatz, sofern eine Anzeige dem Reisenden zumutbar gewesen wäre.

Jegliche wahrgenommenen Mängel an Leistungen oder Teilleistungen sind unverzüglich schriftlich per E-Mail an die Adresse zu melden, die im Buchungsverlauf verwendet wurde. Auch wenn vor Ort mündlich auf den Mangel hingewiesen wird, ist eine schriftliche Mängelanzeige erforderlich, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten.

Mängel, die erst nach Beendigung der Reise oder zu einem Zeitpunkt an Rausstieg gemeldet werden, wo eine Möglichkeit zur Abhilfe nicht mehr gegeben ist, können nicht mehr behoben werden. Soweit Rausstieg infolge einer unterlassenen oder verspäteten schriftlichen Mängelanzeige keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte, können weder Minderungsansprüche noch Schadenersatzansprüche im Hinblick auf die mangelhafte Leistung geltend gemacht werden.

Wenn eine Leistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht wird, haben Sie das Recht, Abhilfe zu verlangen. Rausstieg kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Wenn Sie einer Abhilfe zustimmen, gilt der Mangel als behoben. Die Abhilfe kann auch vor Ort durch von Rausstieg beauftragte Leistungserbringer wie Guides, Ranger oder Personal der Leistungserbringer angeboten und durchgeführt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Guides nicht befugt sind, Mängel im Namen von Rausstieg als solche anzuerkennen oder verbindliche Zusagen über Entschädigungen oder andere rechtliche Ansprüche zu machen.

Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren (§ 199 Abs. 1 BGB) und bei Pauschalreisen nach zwei Jahren ab dem Ende der Pauschalreise (§ 651j BGB).

Wenn Sie sich vor Ort freiwillig und nicht aus Mangel an Alternativen für eine angebotene Lösung entscheiden, gilt der Mangel als behoben, und Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz entfallen. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz entfallen ebenfalls, wenn Sie einer Abhilfe vor Ort zustimmen oder es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich gegenüber Rausstieg anzuzeigen, gemäß §§ 651m und 651n BGB.

Höhere Gewalt, Wetterbedingungen und medizinische Versorgung

Änderungen an der Tour, dem Rahmenprogramm und der Fahrtzeit aufgrund höherer Gewalt, einschließlich extremer Wetterbedingungen (z. B. Schneesturm, Eisnebel, Gewitter, Unwetter, Orkan, Vulkanausbruch oder vergleichbares) oder der potenziellen Gefahr solcher Bedingungen (z. B. White-out, gefährliche Wetterverschlechterung, absehbar schlechte Wettervorhersage, Flugverbot durch Asche), sind möglich. Solche Änderungen dienen der Sicherheit aller Gäste und führen nicht zu einem Anspruch auf Reisepreisminderung oder Entschädigung.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Rausstieg liegen, die Durchführung der Reise ganz oder teilweise unmöglich machen.

Ein frühzeitiger Abbruch der Tour kann aufgrund einer fachlichen Wettereinschätzung notwendig sein, ebenso wie das Nicht-Herausgeben von Equipment, wenn dies zur Sicherheit der Teilnehmer erforderlich ist. Beispielsweise kann eine Husky-Tour aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet oder die Nutzung eines Kanus am Buchungstag verweigert werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen wird.

Rausstieg haftet nicht für Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten, die dem Buchenden oder den Reiseteilnehmern durch höhere Gewalt entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche Unterkunftskosten, Reisekosten oder alle Folgekosten durch spätere Reisen.

Unvorhersehbare Ereignisse wie Demonstrationen, einschließlich Aktionen wie „Klima-Klebern“, Flughafen-Schließungen, wetterbedingte Nicht-Erreichbarkeit von Destinationen, Krankheiten bei Tieren oder ganzen Rudeln sowie Sabotage, die Rausstieg nicht beeinflussen kann, fallen ebenfalls unter die Kategorie der höheren Gewalt.

Sollte eine Reise aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder erheblich geändert werden müssen, informiert Rausstieg die Kunden umgehend direkt oder über einen beauftragten Leistungserbringer über die Änderungen und bietet alternative Termine oder Reisen an. Falls eine Umbuchung nicht möglich ist, erfolgt eine Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises abzüglich der bereits angefallenen Kosten für Rausstieg.

Schadenersatzansprüche sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.

Force-Majeure-Klausel

Zusätzlich zu den bereits genannten Ereignissen, die als höhere Gewalt gelten, umfasst dies auch Pandemien, Epidemien und staatlich verhängte Reisebeschränkungen. In solchen Fällen behält sich Rausstieg das Recht vor, die Reise abzusagen oder zu verschieben. In Absprache mit den Kunden kann eine Umbuchung oder Erstattung des Reisepreises erfolgen. Ansprüche auf Schadenersatz oder zusätzliche Entschädigungen sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen. Bereits entstandene Kosten und entgangener Gewinn wird von der Erstattung abgezogen.

Medizinische Versorgung und Notfälle

Rausstieg stellt sicher, dass bei allen geführten Touren grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen möglich sind. Bei allen Touren „auf eigene Faust“ ohne Guide ist die Bereitstellung von Erste-Hilfe Material und Anwendungswissen für Buchende und Reiseteilnehmer selbst zu verantworten.

Bei schwerwiegenden medizinischen Notfällen erfolgt eine Abwicklung über örtliche medizinische Einrichtungen. Rausstieg übernimmt keine Haftung für die Qualität oder das Ergebnis der medizinischen Versorgung, die durch Dritte erbracht wird. Die Kosten für eine medizinische Behandlung oder einen Rücktransport gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, es sei denn, Rausstieg hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Ansprechpartner für medizinische Notfälle bei geführten Touren ist der Guide. Ansprechpartner für medizinische Notfälle bei Touren ohne Guide ist immer die örtliche Rettungsdienstleitstelle oder Polizei. Die Telefonnummer ist Teil der Reiseunterlagen.

Haftung & Schadenersatz

Die Teilnahme an Natur-Erlebnisreisen birgt besondere Risiken, die vom Buchenden und allen Reiseteilnehmern selbst zu verantworten sind. Der Buchende und die Reiseteilnehmer sind verpflichtet, vor der Nutzung alle Geräte, Ausrüstungen und Fahrzeuge auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

Eine detailliertere Auflistung der Risiken der spezifischen Reise enthält der Anhang des Reisevertrages.

Rausstieg haftet nicht für Unfälle, die während der Aktivitäten auftreten, sofern diese nicht auf ein Verschulden von Rausstieg zurückzuführen sind. Es wird dringend empfohlen, eine Unfallversicherung und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit abdecken.

Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um möglichen Schaden zu vermeiden oder zu minimieren.

Rausstieg schließt jegliche Haftung oder Schadenersatzansprüche aus, wenn Anweisungen von Guides missachtet werden. Auch geschieht ein Ausschluss der Haftung, wenn Anleitungen, Nutzungshinweise und Verhaltenshinweise aus dem Online-Onboarding missachtet werden.

Guides, Ranger, Leistungserbringer und andere von Rausstieg beauftragte Personen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen oder verbindliche Zusagen zu machen.

Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz wegen Veränderung oder Verschlechterung von Ihnen überlassenen Gegenständen verjähren sechs Monate nach Reiseende.

Haftungsausschluss bei eigenmächtiger Änderung und Änderung durch Dritte

Sollten durch Buchenden, Reiseteilnehmer oder Dritte, die nicht direkt im Auftrag von Rausstieg handeln, Änderungen oder Stornierungen vorgenommen werden, die die Durchführung der Reise beeinflussen, haftet Rausstieg nicht für die daraus entstehenden Folgen. Dazu zählen unter anderem Änderungen durch Fluggesellschaften, Hotelanbieter oder lokale Behörden. Rausstieg wird sich bemühen, im Interesse der Kunden zu handeln und alternative Lösungen zu finden, ist jedoch nicht verpflichtet, etwaige Mehrkosten zu tragen oder Entschädigungen zu leisten. Dieses gilt auch, wenn der Buchende oder ein Reiseteilnehmer in Kontakt mit einem Leistungserbringer (z.B. Hotel oder Fluggesellschaft) tritt und eigenmächtig Änderungen, Wünsche oder Stornierungen platziert.

Haftung

Rausstieg haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Fehler von Drittanbietern, die nicht als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB gelten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, die Haftung für Dienstleistungen von Transportdienstleistern, Unterkunftsanbietern oder anderen externen Partnern, die nicht direkt im Auftrag von Rausstieg handeln. Eventuelle Ansprüche sind direkt gegen die jeweiligen Dienstleister geltend zu machen.

Die Haftung von Rausstieg für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Rausstieg verursacht. Keine Haftung wird übernommen, wenn der Schaden auf das Verhalten des Buchenden oder der Reiseteilnehmer zurückzuführen ist. Dies schließt eigenverantwortliche (riskante) Entscheidungen ein, wie beispielsweise das gewollte Umkippen mit dem Huskyschlitten, das Handeln entgegen den Anweisungen der Guides, das Springen aus dem Kanu und ähnliche (riskante) Handlungen. § 651p BGB.

Rausstieg haftet nicht für die, durch Handlung des Buchenden oder der Reiseteilnehmer entstandenen Schäden an Eigentum Dritter, Flora oder Fauna.

Rausstieg haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum der Reisenden, es sei denn, der Verlust ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Rausstieg zurückzuführen.

Rausstieg haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Dritte verursacht werden, die nicht als Leistungserbringer im Vertrag benannt sind, oder für Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Rausstieg liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum durch Dritte oder Naturereignisse sowie Verluste und Beschädigungen durch eigenes Verhalten (z.B. Kentern mit dem Kanu, Smartphone-Nutzung auf dem Hundeschlitten, Zeltaufbau zu nah am Feuer, usw.)

Rausstieg übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die auf das Verhalten der Reisenden oder die Nichteinhaltung von Anweisungen der Guides zurückzuführen sind. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen der Guides zu befolgen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Die Verantwortung für eine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen liegt beim Reisenden. Rausstieg haftet nicht für Verspätungen, es sei denn, die Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Rausstieg.

Es liegt ebenfalls in der Verantwortung des Buchenden, sich rechtzeitig über Änderungen von Abflug-Gates oder andere relevante Flugdetails zu informieren. Rausstieg haftet nicht für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die durch mangelnde Eigeninitiative bei der Informationsbeschaffung über Flugänderungen entstehen.

Rausstieg haftet nicht für Verzögerungen, Fehler oder Verluste bei der elektronischen Kommunikation, die durch technische Störungen, Ausfälle oder andere Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Rausstieg liegen. Das gilt auch für das Nicht-Überprüfen des Spam-Ordners und dort gelandeter Informationen. Rausstieg ist nicht für die Filtereinstellungen des Buchenden verantwortlich. Es wird empfohlen die Domain @rausstieg.de in der Whitelist einzutragen, um eine falsche Filterung zu vermeiden. Kunden sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Rausstieg eine aktuelle und funktionierende E-Mail-Adresse für die Kommunikation zur Verfügung steht.

Schadenersatz

Bei Vorliegen eines Mangels an der Leistung können Sie Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel wurde durch Ihr eigenes Verhalten oder durch Entscheidungen, die Sie vor Ort getroffen haben, verursacht. Ebenso ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche, wenn der Mangel durch einen Dritten verursacht wurde, der weder als Leistungserbringer im Vertrag benannt ist noch anderweitig an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist und der Mangel für Rausstieg weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder auf außergewöhnliche Umstände sowie höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Rausstieg haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, einschließlich des Abbruchs von Touren, sofern diese Dritten nicht als Leistungserbringer im Einsatz sind.

Für alle gegen Rausstieg gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rausstieg verursacht wurden.

Ansprüche, die über die in diesen Bedingungen genannten Höchstbeträge hinausgehen, bleiben gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und des Luftverkehrsgesetzes unberührt. Diese Regelungen können unter bestimmten Umständen höhere Entschädigungen vorsehen.

Schäden am und Verlust des Reisegepäcks bei Flugreisen

Rausstieg empfiehlt dringend, Schäden oder das Fehlen von Reisegepäck unverzüglich vor Ort am Schalter der Fluggesellschaft oder beim „Baggage Claim“ anzuzeigen. Eine Schadenmeldung sollte spätestens innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung des Schadens bei der Annahme des Gepäcks gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften in der Regel Erstattungen ablehnen, wenn keine fristgerechte Schadenanzeige erfolgt ist.

Der Buchende und alle Reiseteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck im Zusammenhang mit einer Flugreise mittels Schadensanzeige (P.I.R. – Property Irregularity Report) direkt bei der zuständigen Fluggesellschaft gemeldet werden müssen. Eine Meldung des Gepäckverlusts oder -schadens nur an Rausstieg entbindet nicht von der Verpflichtung, den Vorfall auch der Fluggesellschaft anzuzeigen.

Schäden durch Tiere

Rausstieg haftet nicht für Schäden, die durch Tiere entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt insbesondere für Verletzungen oder Schäden, die durch freilaufende Tiere, Wildtiere oder die bei den Touren eingesetzten Tiere (z. B. Huskys) verursacht werden. Reisende sind angehalten, den Anweisungen der Guides bezüglich des Umgangs mit Tieren strikt zu folgen und Tiere auch nicht „zum Spaß“ zu verwirren, aufzustacheln, anzubellen oder anderweitig negativ mit ihnen umzugehen.

Verhaltenskodex und Sicherheitsanweisungen

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, den Verhaltenskodex und die Sicherheitsanweisungen der Guides und des Personals strikt zu befolgen. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung von gefährlichen Handlungen und das respektvolle Verhalten gegenüber der Natur, Tieren und anderen Reiseteilnehmern, das Mitnehmen eigener Abfälle, kein Feuer bei Feuerverbot zu entzünden, Tiere zu töten, Tieren zu schaden oder Schmerzen hinzuzufügen, Bäume, Büsche und Pflanzen zu zerstören. Bei groben Verstößen gegen den Verhaltenskodex behält sich Rausstieg das Recht vor, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Eine Erstattung des Reisepreises ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

Mehrsprachigkeit in der Kommunikation

Die Kommunikation mit Rausstieg erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Bei internationalen Gästen ist die Kommunikation in Englisch möglich. Rausstieg haftet nicht für Missverständnisse oder Schäden, die durch Sprachbarrieren oder Übersetzungsfehler entstehen, dieses gilt besonders für Anweisungen vor Ort. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er die Informationen und Anweisungen in der von Rausstieg zur Verfügung gestellten Sprache versteht. Weitere Details über garantierte Sprachen vor Ort enthält der jeweilige Reisevertrag.

Übersetzungen von Verträgen, AGB oder sonstigen Dokumenten in andere Sprachen dienen lediglich der Information und sind nicht rechtsverbindlich. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen Version und Übersetzungen gilt die deutsche Version als maßgeblich.

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